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Beitragsordnung
Freundeskreis Max Klinger e.V.

1. Jahresbeiträge
a. natürliche Personen: EUR 60,00
b. juristische Personen: EUR 600,00
c. Fördernde Mitglieder: einmalig mindestens EUR 1.500,00

2. Ein Eintrittsgeld wird nicht erhoben.

3. Jahresbeiträge sollen vorrangig durch Erteilung einer Einzugsermächtigung an den "Freundeskreis Max Klinger" entrichtet werden.

4. Der Schatzmeister wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, die Beiträge für bestimmte Personengruppen zu ermäßigen oder den Beitrag ausnahmsweise im Einzelfall ganz oder teilweise zu erlassen.

 

 

Leipzig, den 29. November 2002